Sie zählen auf uns – Wir zählen für Sie!

Prepens & Kollegen
PartG mbB
Ihre Steuerberater in Ostwestfalen-Lippe

Steuer­beratung

Beratung beginnt nicht erst, wenn das Jahr um ist, sondern schon viel früher. Wir erstellen für Sie steueroptimierte Beratungs­konzepte und helfen Ihnen so bei der Entscheidungs­findung.

Unternehmens­beratung

Dem Unternehmer als kompetenter Berater in allen betriebs­wirtschaftlichen Fragen zur Seite zu stehen und gemeinsam Lösungen zu finden ist für uns eine Selbst­verständlichkeit.

Finanz- und Lohn­buch­haltung

Wir halten Ihnen den Rücken frei, damit Sie sich auf Ihre Arbeit konzentrieren können. Finanz­buchführung, Lohn und Baulohn sind unsere Stärken.

Private Steuer­erklärung

Von der Einkommensteuer bis zur Erbschaftssteuer sind Sie regelmäßig/unregelmäßig gefordert sich gegenüber dem Finanzamt zu erklären. Wir sind Ihre kompetenten Partner an Ihrer Seite.

Marcell Siek und Frank Schrader, Partner der Kanzlei Steuerberater Prepens & Kollegen
Handelsblatt - Beste Steuerberater 2024. Im Test: 4126 Steuerberater. SWI Finance. März 2024

Beste Steuerberater 2024

Auch in diesem Jahr konnten wir im Test überzeugen und gehören zu Deutschlands besten Steuerberatern 2024.

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Sie zählen auf uns – Wir zählen für Sie!

Ob geschäftlich oder privat: Wir beraten Sie persönlich, kompetent und zuverlässig in allen steuerrechtlichen Fragen. Dabei verstehen wir uns als Ihre Partner, die Sie sicher durch den Steuerdschungel lotsen.

Ob es sich um Ihre laufende steuerliche Beratung, Abschlüsse oder steuerliche Gutachten handelt, die betriebswirtschaftliche Beratung bei Existenzgründung oder im Besonderen um das für den Laien oft unerwartet emotionsbeladene Thema der Erb- und Schenkungsangelegenheiten.

Individuelle Betreuung und vertrauensvolle Zusammenarbeit auf Augenhöhe bilden die Grundsteine unserer erfolgreichen Partnerschaft. Auch in gerichtlichen oder außergerichtlichen Verfahren stehen wir Ihnen gern zur Seite.

Wir freuen uns darauf, für Sie tätig zu werden!

Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen.
Die Kenntnis aber häufig.
Amschel Meyer Rothschild