Unternehmens­nachfolge

Für die Beratung und Betreuung im Rahmen der Unternehmensnachfolge stehen wir Ihnen als kompetente Ansprechpartner jeder Zeit zur Verfügung. Die gehobene Qualifikation unserer Kanzlei hat der Deutsche Steuerberaterverband e.V. anerkannt und Herrn Steuerberater Marcell Siek als “Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.) zertifiziert.

 

 

Unternehmensnachfolge

Die Regelung der Unternehmensnachfolge ist eine der größten unternehmerischen Herausforderungen

Jedes Jahr werden bundesweit tausende Unternehmen in neue Hände übergeben. Trotz dieses nahezu alltäglichen Vorgangs ist jedoch immer öfter zu beobachten, dass viele Betriebe auf die unternehmerische Nachfolge nur unzureichend vorbereitet sind. Nur eine geregelte Unternehmensnachfolge stellt die Erhaltung von Familienvermögen für die nächste Generation sicher. Vertrauen Sie bei der Lösung dieser komplexen Aufgabe auf die Kompetenz von Experten.

Wir haben den Überblick über:

  • Erbrechtliche Fragen und ihre steuerlichen Auswirkungen
  • Unternehmensbewertungen  und Kaufpreisgestaltung beim Kauf und Verkauf
  • Finanzierung von Nachfolgeregelungen
  • Steueroptimale Gestaltung der vorweggenommenen Erbfolge

Wir beherrschen die Prozessabläufe bei:

  • Unternehmenskauf /verkauf
  • Vorweggenommener Erbfolge
  • Testamentsgestaltung und Erbverträge

Vermögensnachfolge

Auch die private Vermögensnachfolge sollte optimal gestaltet werden

Die sich ständig verändernden Rahmenbedingungen im Erb- und Steuerrecht erfordern auch bei der privaten Vermögensnachfolge eine professionelle Beratung.

Dies gilt umso mehr, wenn es sich um ein größeres Vermögen handelt.

Es gilt häufig, nach und nach einen steueroptimierten Vermögensübergang auf die nächste Generation zu gestalten und dabei eine adäquate Versorgung der abgebenden Generation sicherzustellen.

Notfallvorsorge

Die Notfallvorsorge ist ein unternehmerisches Pflichtprogramm

Zu den wesentlichen Punkten zählen wir dabei:

  • Trans- und postmortale Vollmachten
  • Vorsorgevollmachten
  • Betreuungsverfügungen
  • Patientenverfügungen
  • Generalvollmacht
  • Bank-, Safe- oder Kontovollmachten
  • Testamente und Erbverträge

Zur Erledigung dieses Pflichtprogrammes empfehlen wir Ihnen gern erfahrene Rechtsanwälte bzw. Fachanwälte für Erbrecht.

Testamentsvollstreckung

Die streitige Klärung eines Erbfalls kann ohne weiteres einen Zeitraum von 5 bis 10 Jahren in Anspruch nehmen

Das Ergebnis ist regelmäßig eine zutiefst zerstrittene Familie, hohe Anwalts- und Gerichtskosten sowie ein nicht zu beziffernder Schaden im Unternehmen.

Nicht selten passiert es, dass die Erben im Streit über das Erbe aus einem großen Vermögen ein kleines machen.

Deshalb gehört in jedes Unternehmertestament die Anordnung einer Testamentsvollstreckung.

Als qualifizierte Nachfolgeberater übernehmen wir daher auch Mandate zur Testamentsvollstreckung. Soweit wir in Testamenten unserer Mandanten als Testamentsvollstrecker benannt sind, stellen wir sicher, dass über unsere eigene Existenz hinaus der letzte Wille unseres Mandanten umgesetzt wird.