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Informationen zur E-Rechnung

Die E-Rechnung kommt! Schon ab dem 1. Januar 2025 müssen Unternehmen aus dem B2B-Bereich die E-Rechnung empfangen und verarbeiten können.

Scannen Sie die QR-Codes, um zu informativen Videos zum Thema zu gelangen:

QR-Code, der zum DATEV-Video "PDF ist keine E-Rechnung" führt

Ein PDF ist keine E-Rechnung

Es gibt ganz spezielle Vorgaben für die E-Rechnung. Sie muss in einem strukturierten elektronischen Format vorliegen, sodass eine automatische elektronische Datenverarbeitung möglich wird. Tschüss PDF, hallo XRechnung und ZUGFeRD!

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QR-Code, der zum DATEV-Video "Vorteile einer E-Rechnung" führt

Vorteile einer E-Rechnung

Mit der E-Rechnung werden der Empfang und die Verarbeitung von Rechnungen deutlich einfacher. Ihre kaufmännischen Prozesse werden effizienter und transparenter. Das spart Zeit und Geld – eine Umstellung lohnt sich!

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Aktuelle Mandanteninformation zum Steuerrecht

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