Auszeichnung zur
„Digitalen DATEV-Kanzlei 2024“
Die Vergabe des Labels wird jährlich unter Berücksichtigung unseres kanzleieigenen Digitalisierungsgrads berechnet.
Für das Jahr 2024 waren folgende Kennzahlen entscheidend:
- Die gesamte Digitalisierungsquote unserer Kanzlei
- Die Digitalisierungsquote im Zusammenspiel zwischen Mandanten und Bank
- Der Anteil an Mandanten, mit denen wir digitale Belege austauschen
- Die Anzahl der Lohn- und Gehaltsabrechnungen, die wir digital erstellen und übermitteln
- Die Digitalisierungsquote der Bewegungsdaten im Bereich Personalwirtschaft
Neues Kriterium ab 2024:
- Die Digitalisierungsquote im Rechnungsausgang
Von 36.000 Kanzleien bundesweit haben bislang weniger als 1000 Kanzleien dieses Label erhalten.