Auszeichnung zur
„Digitalen DATEV-Kanzlei 2024“

Die Vergabe des Labels wird jährlich unter Berücksichtigung unseres kanzleieigenen Digitalisierungsgrads berechnet.

Für das Jahr 2024 waren folgende Kennzahlen entscheidend:

  • Die gesamte Digitalisierungsquote unserer Kanzlei
  • Die Digitalisierungsquote im Zusammenspiel zwischen Mandanten und Bank
  • Der Anteil an Mandanten, mit denen wir digitale Belege austauschen
  • Die Anzahl der Lohn- und Gehaltsabrechnungen, die wir digital erstellen und übermitteln
  • Die Digitalisierungsquote der Bewegungsdaten im Bereich Personalwirtschaft

 

Neues Kriterium ab 2024:

  • Die Digitalisierungsquote im Rechnungsausgang

Von 36.000 Kanzleien bundesweit haben bislang weniger als 1000 Kanzleien dieses Label erhalten.

DATEV-Siegel "Digitale Kanzlei 2024"
DATEV-Siegel "Digitale Kanzlei" der Jahre 2019 bis 2023